default

Insolvenzberatung

Durch das Inkrafttreten des ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) zum 1. März 2012 wurde den Unternehmen vom Gesetzgeber ein neues innovatives Instrument zur Sanierung zur Verfügung gestellt. Der Gesetzgeber möchte durch die veränderte Gesetzgebung einen Neustart „aus der Insolvenz“ ermöglichen. Die Zahl der Unternehmen, die sich über ein Schutzschirmverfahren oder eine vorläufige Eigenverwaltung in der Insolvenz sanieren, steigt seit dem Inkrafttreten kontinuierlich an.

Die Eigenverwaltung bzw. das sogenannte Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO bietet erheblich gesteigerte Möglichkeiten bei der Sanierung von Unternehmen. Die frühzeitige Beantragung dieses Verfahrens wird mit der Befugnis des Schuldners zur größtmöglich eigenverantwortlichen Durchführung belohnt. Somit ist die zurückliegende Unwägbarkeit eines Insolvenzverfahrens für den Schuldner (bzw. das Unternehmen/die Geschäftsführung/die Gesellschafter), einer besseren Planbarkeit gewichen.

Ohne eine begleitende Insolvenzberatung ist der Erfolg sowie die Durchführung einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung aber sicherlich nicht darstellbar. Diese professionelle Begleitung ist somit als Erfolgsfaktor anzusehen. Die WKS als zertifizierter Insolvenzberater für Unternehmen hilft und berät bei der notwendigen intensiven Vorbereitung, gerichtlichen Antragstellung und Durchführung. Hierbei gilt es viele wichtige Punkte abzuarbeiten und zu beachten, um den Erfolg eines solchen Verfahrens sicherstellen zu können.

Während der Durchführung einer Eigenverwaltung gem. § 270a oder § 270b InsO steht Ihnen die WKS als Berater zur Verfügung und geht hier bei Bedarf auch in die Rolle bzw. in die Verantwortung eines CRO. Dieses Vorgehen ist oftmals auch notwendig, um die Gläubiger von der Ernsthaftigkeit einer Sanierungsbemühung in der Eigenverwaltung zu überzeugen. Nur so lassen sich in der Eigenverwaltung umfangreiche Sanierungsbeiträge sowie Zugeständnisse erzielen.

Gerne besprechen wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sichern Ihnen höchste Vertraulichkeit zu.

Weniger Neugründungen aber auch weniger Insolvenzen bis 09.2019

16.12.2019

In den ersten neun Monaten des Jahres 2019 gab es laut zweier Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Insolvenzen, aber auch der Neugründungen, gesunken. Dabei ging die Anzahl neu gegründeter Kleinunternehmen um 3,3 % und die Insolvenzanmeldungen im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Vorjahres um 2,3 % zurück....

Deutsche Thomas Cook meldet Insolvenz an. Was können Reisende tun?

26.09.2019

Am Dienstag, dem 25.09.2019 hat auch der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook Insolvenz angemeldet und folgt damit dem Mutterkonzern aus Großbritannien. Was bedeutet diese Entwicklung für die ca. 140.000 Kunden der Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen?