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19.08.2015

BGH bestätig Haftung des Reisebüros bei Insolvenz des Reiseveranstalters aus der EU

Durch den Bundesgerichtshof (BGH) wurden durch ein aktuelles Urteil (25.11.2014, Az.: X ZR 105/13 und X ZR 106/13) die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz ihres ausländischen Reiseveranstalters gestärkt. Beim verhandelten Fall wurde durch das BGH die Vorinstanz bestätigt. Diese hatte einem Ehepaar einen Anspruch gegen das vermittelnde deutsche Reisebüro zugestanden. Das Reisebüro hatte eine Reise bei einem niederländischen Veranstalter vermittelt, der aber vor Antritt der Reise Insolvenz angemeldet hatte. Die niederländische Versicherung verweigerte dem deutschen Ehepaar die Erstattung des Reisepreises. Das hatte daraufhin das deutsche Reisebüro auf Zahlung verklagt.

Somit sind Reisende durch das deutsche Reisebüro abgesichert, wenn der ausländische Reiseveranstalter insolvent wird und die ausländische Versicherung die Entschädigung bzw. die Rückerstattung des Reisepreises verweigert.

Das Reisebüro (oder auch Internet-Reisportal) als  Reisevermittler, hat somit auch hinsichtlich eines im EU-Ausland ansässigen Reiseveranstalters das Bestehen einer für den Insolvenzfall greifenden Kundengeldabsicherung nachzuweisen, bevor der Reisevermittler den Reisepreis des Kunden entgegen nimmt.